Mietbedingungen:
1.Vermietung:
Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollen Umfang.
Die Firma Hüpfburgverleih Marcus Buntrock übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.
2. Zusätzliche Kosten:
Zusätzlich Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Hüpfburg stark verschmutzt zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir je nach Zeit Aufwand 25,00 Euro pro Stunde für die Reinigung. Wird die Hüpfburg nass zurück gegeben so berechne ich eine Gebühr von 20,00 € zur Trocknung. Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen. Ebenso haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör endwendet wurde.
3. Elektrisches Gebläse:
Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.
4. Aufstellfläche (gilt nur für Selbstabholer):
Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras – bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.
Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
5. Aufblasen (gilt nur für Selbstabholer):
Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
6. Luftablasen:
Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Achtung !: Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Bei Sturm, starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zunehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.
7. Aufsichtsperson (gilt nur für Buchungen ohne Betreuung):
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtig werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.
Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.
8. Kaution:
Es wird eine Kaution bei Abholung/Lieferung fällig sollte die Hüpfburg Beschädigungen aufweisen, verschmutzt oder Nass sein behalte ich mir vor Die gezahlte Kaution ganz oder Teilweise einzubehalten.
9. Zahlungsart:
Die Bestellung ist direkt bei der Anlieferung / Aufbau bar zu bezahlen!
10. Zeitlicher Rahmen:
Der Mieter räumt dem Fahrer/Lieferanten eine Tolleranzzeit von 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und 2 Stunden nach Veranstaltungsende zum Anliefern, Aufbauen, Abbauen und Abtransportieren ein.
11. Stornierungsbedingungen:
Die Buchung ist mit dieser Bestätigung verbindlich. Sie kann vom Mieter vor dem Veranstaltungstag bis 30 Tage zuvor kostenlos storniert werden. Ab 29 Tage zuvor wird dem Mieter 30 %, ab 4 Tage 75 %, am Veranstaltungstag 100 % der bestellten Leistung in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich eine Veranstaltungsabsage durch Gründe wie z..B. höhere Gewalt, Rufschädigung o.ä. vor. Eine gesonderte Begründung zur Veranstaltungsabsage durch den Vermieter ist nicht nötig. Sollte das Wetter am Tag der Veranstaltung den Aufbau und Betrieb der Hüpfburg nicht zulassen, können Mieter aber auch Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen für beide keine Kosten.
Nutzungsbedingungen von Eventmodulen
Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
Die Hüpfburg ist für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren zugelassen.
Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
Achten Sie darauf, dass Alter und der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Bei Regen und starken Wind darf die Hüpfburg nicht aufgebaut werden.
Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
Achten Sie darauf, dass die Verankerung der Hüpfburg wirksam ist.
Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.